Hinweise / Vorgehensweisen zu Stromkosten und den Trocknungsgeräten

 

Stromkosten:

Handelt es sich um einen Versicherungsschaden, übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Stromkosten.
Von unserem Trocknungstechniker werden dazu Stromzähler installiert. Die Anfangswerte werden aufgeschrieben, fotografiert und am Ende der technischen Trocknung werden die Endwerte ebenfalls aufgeschrieben und fotografiert.
Sie bekommen am Ende der Trocknung die Stromverbrauchsbescheinigung per E-Mail oder per Post für Ihren Energieversorger zum Nachweis, dass es sich um einen einmaligen Verbrauch aufgrund eines Wasserschadens handelt. Diese Bescheinigung bewirkt, dass Sie wegen dieses Mehrverbrauchs an Strom, nicht hochgestuft werden.

 

Wichtig für Sie:

 

- Sie erhalten, wenn Sie anwesend sind, eine Einweisung in die Geräte durch den Trocknungstechniker vor Ort.

 

- Die Behälter müssen regelmäßig geleert werden, dass ist Teil Ihrer Schadenminderungspflicht.

 

- Wenn sich mal kein Wasser im Behälter der Kondensationstrockner befindet, heißt es nicht, dass alles trocken ist. Es bedeutet nur, dass das voreingestellte Raumklima erreicht ist. Die Geräte schalten sich automatisch wieder ein, sobald das Raumklima wieder steigt.

 

- Die Geräte werden von unserem Trocknungstechniker eingestellt.
Geräte, die bei Ihnen zur technischen Trocknung aufgestellt sind, werden nur am Geräteschalter ein- bzw. ausgeschaltet. Viele Geräte besitzen einen Schutzmechanismus, der vor unsachgemäßer Nutzung von Dritten, wie zum Beispiel Stecker aus der Steckdose ziehen, schützen.

- Überlaufschutz: das Gerät kann nicht überlaufen. Es schaltet sich automatisch ab, sobald ein bestimmter Stand im Wasserbehälter erreicht ist.

 

In Abhängigkeit vom Ausmaß des Wasserschadens müssen Sie in jedem Fall eine Zeit lang mit laufenden Trocknungsgeräten leben.
Diese werden vom Trocknungstechniker so geräuscharm wie möglich installiert. Im Durchschnitt müssen Sie bei einer technischen Trocknung mit rund 14 bis 21 Tagen rechnen.
Wenn Ihr Schlaf durch die Trocknungsgeräte gestört wird, dürfen Sie diese für die Nachtruhe abschalten. Allerdings verlängert sich dadurch die Trocknungszeit.
Nur die Geräte, die wirklich sehr belastend und störend sind, können zur Nachtruhe  abgeschaltet werden. Morgens müssen die Geräte wieder angeschaltet werden.  

 

Der erste Messtermin, und ggfs. weitere Termine, erfolgt nach telefonischer Absprache mit Ihnen über unser Büro. Sie werden von uns angerufen.

 

Ein technischer Ausfall der installierten Trocknungsgeräte ist kein Notfall, um auf der Notfallnummer anzurufen!!!  Schalten Sie das betroffene Gerät aus !!
Melden Sie sich zu unseren Geschäftszeiten telefonisch bei uns im Büro unter 05172 - 41 21 360.

 

Geschäftszeiten:
Montag - Donnerstag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
                        Freitag 07:30 Uhr – 13:30 Uhr

Vielen Dank - Ihr Team der SOS-Sanierungskonzepte